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Energieberatung

ENERGIEAUSWEISE

  • für Neubau – Wohngebäude und Nichtwohngebäude (ausstellungsberechtigt gemäß § 88 GEG)
  • für Gebäude im Bestand – Verbrauchausweise und Bedarfsausweise

ENERGETISCHE SANIERUNGSPLANUNG

  • Energetische Bauwerksdiagnosen
  • Nachweis Heizkostenreduzierung und Verringerung des CO2-Ausstoßes nach energetischen Sanierungen und Variantenvergleich unterschiedlicher Maßnahmen
  • Erarbeitung von Detaillösungen für Bauteilanschlüsse – Wärmebrückenbetrachtungen
  • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Sanierungsvarianten

BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE

  • Nachweise zur Beantragung von Fördermitteln für Einzelbauteile und für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus (z.B. BAFA und KfW)
  • Nachweisberechtigung aufgrund Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
  • energetische Baubegleitung im Rahmen der Förderung
  • Erstellung von detaillierten Wärmebrückennachweisen zur Erlangung von reduzierten Wärmebrückenzuschlägen